Grundsätze und Ziele der Freien Wähler
Für die Basisarbeit der Freien Wähler ist es von elementarer Wichtigkeit, die Grundsätze und Ziele der Freien Wähler zu kennen, sie zu diskutieren und fortzuschreiben.
Der Landesverband der Freien Wählervereinigungen hat dazu ein Handbuch für die Arbeit freier und unabhängiger Wähler erstellt, das als Leitfaden und Orientierungshilfe dienen soll.
Weiter unten zitieren wir aus diesem Handbuch –teilweise in etwas gekürzter Form- die Inhalte der Grundsätze und Ziele der Freien Wähler. In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg heißt es in § 1 Ziff. 3: „Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers“.
Die Gemeindeordnung fordert also geradezu die verantwortliche Teilnahme des Bürgers am Gemeinwesen, z.B. durch Kandidatur für eine Wahl. Aus keiner Festlegung der Gemeindeordnung geht hervor, dass in den Gemeinden und Kreisen die kommunalen Gremien nur von Parteimitgliedern (also Parteien) gebildet werden sollen.
Die Freien Wählervereinigungen auf Gemeinde- und Kreisebene streben bewusst nicht nach dem Parteistatus. Sie formieren sich in der Regel als Bürgerverein, dessen erklärtes und fest- geschriebenes Ziel es ist, dem verantwortungsbewussten, unabhängigen, engagierten Bürger die erforderliche Unterstützung zu geben, sich außerhalb der politischen Parteien an der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung beteiligen zu können.
Für die kommunale Selbstverwaltung ist bei den heutigen Problemen die Mitwirkung von sach- und fachkundigen Bürgern wichtiger denn je. Zu diesem Zweck stellen die Freien Wähler Bewerber bei Kommunalwahlen auf.
Nachfolgend die Grundsätze (Teil 1) und Ziele (Teil 2) der Freien Wähler.
Teil 1 „Grundsätze“
1.1Bekenntnis zur Demokratie
Die Freien Wählervereinigungen bekennen sich zur Demokratie als der bestmöglichen Staatsform unserer Zeit. Sie stehen auf dem Boden des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Sie lehnen jeden Radikalismus ab und wenden sich gegen jede Bestrebung, die die demokratische Mitwirkung der Bürger einengt.
1.2Die Gemeinde als Grundlage einer Demokratie
Die Freien Wähler sind davon überzeugt, daß sich ein gesunder Staat von unten nach oben aufbaut und daß die Gemeinde den besten Rahmen zur Verwirklichung einer bürgernahen Demokratie bietet. In ihr können weiteste Bevölkerungskreise auch ohne parteipolitische Ausrichtung unmittelbar Mitverantwortung tragen und im überschaubaren und kontrollierbaren Bereich der Gemeinde aktiv an der Gestaltung des Gemeinschaftslebens teilnehmen.
1.3Bereitschaft zur Mitverantwortung und Mitarbeit
In der Überzeugung, dass unser demokratisches Staatsleben nur gedeihen kann, wenn an seiner Basis, in der Gemeinde, die Bevölkerung so intensiv wie möglich an der demokratischen Willensbildung teilnimmt, wollen die Freien Wähler all jene Kräfte mobilisieren und zur Mitarbeit bewegen, die eine parteipolitische Bindung ablehnen. Mit dieser Tätigkeit bieten die Freien Wähler bewusst eine Alternative zu allen Parteien und sehen in ihr eine entscheidende Bereicherung des demokratischen Lebens.
1.4Form der Mitwirkung
Die Freien Wähler wirken an der Willensbildung des Volkes in den Gemeinden, Kreisen und Regionen vorwiegend dadurch mit, dass sie am öffentlichen Leben der Gemeinde interessierte Bürger zu einer Kandidatur bewegen und über freie Listen zur Wahl stellen. Durch diese Möglichkeit erweitern die Freien Wähler die Auswahl wesentlich und ermöglichen, daß in Gemeinden parteipolitische Gesichtspunkte weitgehend oder ganz in den Hintergrund treten. Mit der Aktivität der Freien Wähler und ihrem Appell an die parteipolitisch nicht gebundene Bürgerschaft erschließen sie sonst brachliegende, hervorragende demokratische Kräfte und bringen sie zum Nutzen der Demokratie und Gemeinschaft zum Tragen.
1.5Schutz dieser Tätigkeit
Der FWV-Landesverband als Dachorganisation der Freien Wähler sieht seine wichtigste Aufgabe darin, das Kommunalwahlrecht mit Panaschieren und kummulieren und die Wahl der Bürgermeister durch das Volk zu erhalten, um damit allen Freien Wählervereinigungen ihre Grundlage zu sichern. Die Freien Wähler sind sich der Tatsache bewusst, dass nur ein persönlichkeitsbezogenes Wahlrecht geeignet ist, eine demokratische Mitwirkung partei-ungebundener Bürger in den Gemeinden zu gewährleisten.
Teil 2 „Ziele“
2.1Die kommunale Selbstverwaltung
Die Freien Wähler sehen ihre besondere Aufgabe in der Schaffung, Erhaltung und Fortentwicklung eines Lebensraumes, der auf das Wohl aller Menschen ausgerichtet ist. Wesentliches Element ist die kommunale Selbstverwaltung, die trotz Garantie durch Grundgesetz und Landesverfassung immer mehr eingeschränkt wird. Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung gehört eine ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden durch den Bund und die Länder. Werden Aufgaben von Bund und Land auf die Gemeinden verlagert, die zu einer Mehrbelastung der Gemeinden führen, ist ein voller finanzieller Ausgleich zu schaffen.
2.2 Leistungsfähige Verwaltung
Die bürgernahe und sparsame Verwaltung ist eine Grundsatzforderung der Freien Wähler. Sie muss allen Bürgern gleichermaßen dienen. Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind ausschließlich nach ihren Fähigkeiten und Leistungen auszuwählen und zu fördern. Konfession, Parteizugehörigkeit oder Proporz dürfen dabei nicht entscheidend sein.
2.3 Mitsprache der Bürger
Die Freien Wähler treten für eine Selbstverwaltung auf breiter Grundlage durch weitgehende Mitarbeit der Bürgerschaft ein. Dazu gehört die Mitwirkung sach- und fachkundiger Bürger, stärkere Beteiligung der Frauen und der Jugend an öffentlichen Entscheidungen und Aufgaben. Enger Kontakt mit der Bürgerschaft, rechtzeitige Information und öffentliche Diskussion wichtiger Fragen und eine gute Zusammenarbeit mit Presse, Rundfunk und Fernsehen sind für eine lebendige, demokratische Selbstverwaltung unbedingt notwendig.
2.4. Leistungsprinzip und Privatinitiative
Die Freien Wähler fördern die Privatinitiative, das Leistungsprinzip und die freie Entfaltung der sozialen Marktwirtschaft. Der Wirkungsbereich einer freien Wirtschaft muss gesichert sein. Das produzierende Gewerbe im Lande ist durch eine Gestaltung der räumlichen, insbesondere der infrastrukturellen Bedingungen so zu fördern, dass die langfristigen Voraussetzungen für vielseitige und krisensichere Arbeitsplätze geschaffen werden können.
Die Erhaltung und Förderung eines gesunden Mittelstandes als Rückgrat unserer Wirtschaft ist lebenswichtig. Die Freie Wählervereinigung wendet sich gegen jede nicht notwendige Übernahme von allgemeinen Dienstleistungen durch die öffentliche Hand und die zunehmende Konzentration im Bereich öffentlicher Regiebetriebe.
2.5 Öffentliche Abgaben
Zu einer gesunden kommunalen Finanzpolitik gehören leistungsgerechte, kostendeckende Tarife und Gebühren, soweit ihnen öffentliches Interesse nicht entgegensteht. Leistung und Ergebnis müssen auch im öffentlichen Haushalt in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen und im Haushaltsplan wahrheitsgemäß ausgewiesen werden.
2.6 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Die Freien Wähler sind für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch wirkungsvolle Zusammenarbeit der dafür zuständigen Stellen. Die Sicherheitsorgane sind entsprechend ihren wichtigen Aufgaben auszustatten und zu unterstützen. Die Sicherung der Persönlichkeitsrechte im Rahmen des Datenschutzes muss gewährleistet sein.
2.7 Bildungswesen und Jugendförderung
Erziehung und Bildung finden nachhaltige Unterstützung der Freien Wähler durch Förderung; Bau und Unterhaltung geeigneter Einrichtungen. Begabtenförderung und Chancengleichheit sind zu sichern. Die Mitsprache der Bürger muss bei allen öffentlichen Erziehungs- und Bildungsaufgaben möglich sein. Aktuelle Jugendfragen müssen in angemessener weise berücksichtigt werden. Das Bildungswesen soll so ausgebaut werden, dass es den Veränderungen der Wirtschafts- und Sozialstruktur sowie den wachsenden Anforderungen an Bildung, Ausbildung und beruflicher Leistungsfähigkeit gerecht wird.
2.8 Vereine und kulturelles Leben
Vereine erfüllen eine bedeutende gemeinschaftsfördernde Aufgabe. Ihre Unterstützung ist für die Freien Wähler ein besonderes Anliegen. In Anlehnung an gemeingültige Auffassungen und mit Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Impulsen unterstützen die Freien Wähler alle kulturellen Bereiche; dazu gehören insbesondere auch die Angebote für Erwachsenenbildung, Freizeit und Sport.
2.9 Familie
Die Familie ist die Kernzelle der Gesellschaft. Ihre Förderung beschränkt sich nicht nur auf materielle Unterstützungsformen, sondern erkennt auch die individuelle und gesellschaftliche Leistung an. Familienpolitik muss die Solidarität aller drei Generationen fördern, um unser Alterssicherungssystem zu erhalten.
2.10 Sozialpolitik
Vorsorge für Krankheit und Alter, sowie Bau und Betrieb von Altenheimen, Wohn- und Pflegestätten in enger Zusammenarbeit mit Kirchen und Freien Wohlfahrtsverbänden sind öffentliche Aufgaben, deren Erfüllung zu sichern ist. Die Allgemeinheit hat eine Sorgepflicht gegenüber den unverschuldet in Not geratenen Bürgern. Grundsätzlich muss sich die Hilfe im sozialen Bereich am Einzelfall orientieren und ein menschenwürdiges Dasein zum Ziele haben.
2.11 Gesundheitsvorsorge
Zur Gesunderhaltung der Bevölkerung sind wirkungsvolle vorbeugende Maßnahmen unerlässlich. Kranken muss eine optimale Versorgung in modernen, technisch und personell ausgestatteten Krankenhäusern gesichert werden. Unterschiede zwischen ärztlicher Versorgung in der Stadt und auf dem Land sind auszugleichen.